Saisonabbruch jetzt auch beim Landesnachwuchs

Das ging schneller als gedacht. Nur wenige Tage nachdem der Fußballverband Sachsen-Anhalt die Meinungen der Vereine zur Saison im Nachwuchs abgefragt hatte, wurden jetzt Nägel mit Köpfen gemacht. Wie schon im Männerbereich wird auch im Nachwuchs die Saison in den Landes- und Verbandsligen Sachsen-Anhalts abgebrochen - wenig überraschend angesichts der aktuellen Lage. Bei Turbine sind davon mit den A- bis D-Junioren gleich vier Teams betroffen.

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(Foto: SFV Halle)

Kein Training für Männer und Ü14

Zumindest Fußballtraining mit angezogener Handbremse war zuletzt möglich. Jetzt zieht das neue Bundesinfektionsschutzgesetz auch auf den Fußballplätzen die Notbremse. Auch wenn innerhalb der letzten 5 Wochen keinerlei Infektionsquellen auf den Plätzen registriert wurden, schließen die Sportplatztore ihre Pforten für alle über 14jährigen Kicker. Schade ... Der SFV Halle ist aktuell im Austausch mit der Stadt Halle, um das Hygienekonzept anzupassen.

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99 Funken - ein crowdfunding-Projekt der Saalesparkasse

Ziel erreicht! crowdfunding-Projekt erfolgreich

Turbines Speedskater haben es geschafft! Innerhalb von drei Wochen wurde das Fundingziel im crowdfunding-Projekt auf der Plattform '99 Funken' erreicht. 12.800 € sind für die Erbringung des Eigenanteils zum Neubau der Speedskatingbahn gespendet worden.  Somit können die letzten Lücken zur Finanzierung des Projektes geschlossen werden. Unsere Abteilung gratuliert und bedankt sich bei den zahlreichen Spendern und vor allem bei der Saalesparkasse.

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(Foto: Dinh H.)

Trainingsbetrieb läuft vorerst weiter

Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes sieht vor, dass ab einer Inzidenz über 100 in einem Land- oder Stadtkreis Mannschaftssport generell nicht mehr möglich sein wird. Das würde das vorläufige Ende des vorläufigen Trainingsbetriebes in der jetzigen Form bedeuten. Bis dahin gelten die aktuellen Trainingsregeln. Denn wie das regionale Fußballportal FuPa berichtet, verlängert das Land Sachsen-Anhalt seine Eindämmungsverordnung um drei Wochen.

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